Die Behandlung arbeitsrechtlicher Mandate und die Lösung, auch schwieriger und konfliktbeladener, arbeitsrechtlicher Problemfelder, ist seit Jahren ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Michael Heppes. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Michael Heppes Sie umfassend. Dieses gilt sowohl für das Individualarbeitsrecht, als auch für das Kollektivarbeitsrecht.
Durch die Kanzlei werden sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber vertreten. Gerade im Bereich des Arbeitsrechtes ist es unabdingbar „beide Seiten der Medaille“ zu kennen und die jeweiligen Bedürfnisse und Zielvorgaben. Nur so können die entsprechenden Mandate dann auch effektiv und erfolgreich betreut werden.
Im Übrigen: Im Bereich der Betreuung von mittelständischen Unternehmen wird neben der arbeitsrechtlichen Vertretung auch eine umfassende Beratung in Bezug auf andere unternehmerische Bereiche und Bedürfnisse angeboten. Der Unterfertigte vertritt diverse mittelständische Unternehmen, die dann nicht nur in arbeitsrechtlichen Fragen Partner sind, sondern auch in anderen Rechtsgebieten, d.h. vom vollständigen Inkassomanagement hin bis zum Wettbewerbsrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen eine umfassende und kompetente Vertretung insbesondere in folgenden arbeitsrechtlichen Themenfeldern:
– Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
– Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
– Fragen der betrieblichen Altersversorgung,
– Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
– Arbeitsförderung- und des Sozialversicherungsrecht
– Kollektives Arbeitsrecht
– Tarifvertragsrecht
– Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
– Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht